| FSJ und BFD - Freiwilligendienste in der Lebenshilfe |
Freiwilligendienste können darüber hinaus für soziale, pädagogische und pflegerische Berufe als Vorpraktikum anerkannt werden. Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst schließt, die Lücke in der Betreuung hilfebedürftiger Menschen, die das Auslaufen des Zivildienstes hinterlassen hat. Er ergänzt bestehende Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr und fördert das bürgerschaftliche Engagement. Im Gegensatz zu den bisher bestehenden Freiwilligendiensten können Männer und Frauen aller Altersgruppen den Bundesfreiwilligendienst leisten. Die Dienstdauer beträgt zwischen 6 und 24 Monate. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Alle Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld und finanzielle Unterstützung für Unterkunft und Verpflegung. Jeder hat Anspruch auf Urlaub und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt Ihre Einsatzstelle für Sie, das Kindergeld wird weiter gezahlt. Darüber hinaus bieten die Freiwilligendienste 25 Weiterbildungs-/Seminartage sowie pädagogische Begleitung während der gesamten Dauer des Freiwilligendienstes. Haben wir Ihr Interesse geweckt?
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