Die Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz, zum Pflegestärkungsgesetz III und zum Regelbedarfsermittlungsgesetz sind nun abgeschlossen.
Damit treten die Regelungen in den nächsten sechs Jahren nach und nach in Kraft.
Die Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz, zum Pflegestärkungsgesetz III und zum Regelbedarfsermittlungsgesetz sind nun abgeschlossen.
Damit treten die Regelungen in den nächsten sechs Jahren nach und nach in Kraft.