Hier geht es um: Betreutes Wohnen in Familien.
Wir sagen dazu: BWF.
Der Mensch mit Behinderung lebt bei einer Familie.
Diese Familie ist dann die Gast-Familie.
Der Mensch mit Behinderung kann auch bei seiner Schwester oder seinem Bruder wohnen.
Auch das heißt dann BWF.
Die Gast-Familie muss ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben.
Dort kann der Mensch mit Behinderung dann einziehen.
Es wird gemeinsam gegessen und gekocht.
Die Gast-Familie hilft ihm beim Putzen oder Wäsche waschen.
Die Familie macht auch Ausflüge mit dem Menschen mit Behinderung.
Oder lädt ihn zum Spielen ein.
Dafür bekommt die Gast-Familie Geld vom Staat.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Lebenshilfe besucht regelmäßig die Gast-Familie.
Er hilft wenn es Fragen oder Probleme gibt.
Das ist sehr wichtig damit es nicht zum Streit kommt.