Mehr Teilhabe erreicht!

Es ist geschafft: wir haben mehr Teilhabe erreicht!

Sie sehen das Logo: Teilhabe statt ausgrenzungGestern verabschiedete der Bundestag das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz mit wichtigen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Wir hatten fünf Kernforderungen und haben in allen fünf Punkten Verbesserungen erreicht. Lesen Sie hier unsere Forderungen und das Erreichte:

1. Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe

Es steht nun nicht mehr zu befürchten, dass Menschen die bisher Unterstützung durch Eingliederungshilfe erhalten haben, diese künftig verlieren. Vielmehr wird, wie von der Lebenshilfe gefordert, in den nächsten Jahren erst wissenschaftlich erforscht und dann modellhaft erprobt, wie der Personenkreis der Leistungsberechtigten künftig sinnvoll beschrieben werden kann.

2. Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Der geplante Vorrang der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich wurde verhindert! Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf können weiterhin die Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung nebeneinander in Anspruch nehmen. Auch die Schnittstelle zur Hilfe zur Pflege ist erfolgreich gelöst: Die Eingliederungshilfe umfasst nun auch die Hilfe zur Pflege, wenn die Behinderung bereits vor dem Rentenalter eintritt. Genau das haben wir gefordert.
Leider ist es noch nicht geglückt, die pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen aufzuheben, sie wird aktuell mit dem Gesetz sogar ausgeweitet. Diese Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss endlich beendet werden. Da sich die Ausweitung erst 2020 auswirken wird, werden wir als Lebenshilfe weiter dafür eintreten, dass Menschen unabhängig von ihrem Wohnort vollen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

3. Kosten der Unterkunft in Wohnstätten

Bei den Kosten der Unterkunft in Wohnstätten konnten wir verhindern, dass der Träger der Eingliederungshilfe die Kostenübernahme zu ergänzenden Unterkunftskosten mit dem Argument verweigern kann, dass sie mit einem Umzug gesenkt werden könnten. Dies ist eine wesentliche Verbesserung für die betroffenen Menschen.
Außerdem wird die Neuordnung der Leistungen in Wohnstätten zunächst in Modellregionen erprobt werden, so dass mögliche Umstellungsprobleme noch vor dem Inkrafttreten beseitigt werden können.

4. Kein Gemeinschaftszwang!

Die gemeinsame Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen gegen den Willen der Menschen mit Behinderung konnten wir nicht verhindern.
Trotzdem hat es Verbesserungen gegeben:
Das Wohnen in der eigenen Wohnung und das Leben in inklusiven Wohngemeinschaften haben auf Wunsch des Menschen mit Behinderung Vorrang vor dem Leben in einer Wohnstätte. Dort dürfen in Bezug auf besonders intime Lebensbereiche wie der Gestaltung von sozialen Beziehungen auch nicht gegen den Willen des Menschen mit Behinderung Leistungen gepoolt werden.

5. Recht auf ein Sparbuch

Der Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe wird von 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Damit sind wir unserer Forderung auf das Recht auf ein Sparbuch ein gutes Stück näher gekommen. Aus Sicht der Lebenshilfe ein echter Erfolg.
Außerdem wird das Arbeitsförderungsgeld von 26 auf 52 Euro verdoppelt und die Grenze für die Anrechnung so erhöht, damit die Menschen das Geld auch behalten dürfen.

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