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Vorsitzender
Dieter Schroll
Holzhausener Straße 13
83317 Oberteisendorf
Tel: +49(0)8666-9882-60
Fax: +49(0)8656-9882-20
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Vorstand
Hermann Seeböck
Hirschloh 1 + 3
83451 Piding
Tel: +49(0)8651-960-0
Fax: +49(0)8651-960-200
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Vorstand
Martin Rihl
Holzhausener Straße 13
83317 Oberteisendorf
Tel: +49(0)8666-9882-64
Fax: +49(0)8656-9882-20
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Seit Januar 2016 ist die Stiftung Lebenshilfe Berchtesgadener Land anerkannt
Die Stiftung ist dafür gedacht, einzelne Personen und Initiativen zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von Projekten zur Inklusion und der Förderung von Ansehen von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit! Vorstand und Stiftungsrat setzen sich dabei ehrenamtlich zum Wohle von Menschen mit Behinderung im Landkreis Berchtesgadener Land ein!
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xxx Sparkasse Berchtesgadener Land
IBan: DE62 7105 0000 0020 3637 01
BIC: BYLADEM1BGL
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© Uwe Kurenbach
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© Uwe Kurenbach
Welchen Zweck verfolgt die Stiftung?
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung aus dem Landkreis Berchtesgadener Land. Die Stiftung Lebenshilfe Berchtesgadener Land ist somit als bedeutender Teil einer selbstbestimmenden Bürgergesellschaft anzusehen, die dazu beiträgt, die Lebensqualität für Menschen mit Behinderung im Landkreis zu sichern und zu verbessern.
Stiften bedeutet, Förderung des Gemeinwohls!
Eine gemeinnützige Stiftung leistet einen besonderen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Vielfalt in unserer Gesellschaft.
Stiften bedeutet, effektive Lösungen bei Erb- und Nachfolgeproblemen!
Für Unternehmer besteht die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Unternehmensanteile in unsere gemeinnützige Stiftung einzubringen. Es ist ebenfalls denkbar, die Stiftung Lebenshilfe BGL als Erbin zu benennen.
Stiften bedeutet, Vermögensschutz & Werteerhalt!
Viele Stifter möchten bestimmte Teile ihres Vermögens über den Tod hinaus erhalten wissen. Dazu können unserer Stiftung alle Vermögensgegenstände wie Immobilien, Antiquitäten, Barvermögen, Wertpapiere, Unternehmensanteile und Kunstwerke überschrieben werden. Die Stiftung Lebenshilfe BGL bewahrt Ihr Lebenswerk nach Ihrem Ableben entsprechend Ihrer Verfügungen.
Stiften bedeutet, steuerliche Anreize!
Sie können Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen bis zu 1 Million Euro (bei Ehepaaren 2 Millionen Euro) als Sonderausgaben in Ihrer privaten Steuererklärung steuermindernd ansetzen.