Servicestelle des Bezirk Oberbayern zum Bundesteilhabegesetz BTHG
Zum 02.12.2019. hat der Bezirk Oberbayern eine Hotline für Fragen zum BTHG für Leistungsberechtigte, gesetzliche Vertreter/-innen und Einrichtungen eingerichtet.
Wenn Sie Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben, erreichen Sie bis 31. Dezember montags bis freitags von 9 – 12 Uhr unter der Servicehotline 089/ 21 98 2 10 10 einen kompetenten Ansprechpartner. Für alle weiteren Fragen erreichen Sie die Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern auch weiterhin unter den Telefonnummern 089/2198 – 2 10 11 und – 2 10 12.
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